Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften, die dem Eigentümer einer Liegenschaft obliegen. Wir helfen Ihnen mit unseren handwerklichen und maschinellen Möglichkeiten, die Geh- und Zufahrtswege sauber zu halten und den Schnee zu räumen. In den schneefreien Monaten übernehmen wir die regelmäßige Reinhaltung Ihrer Außenanlage, auf Parkplätzen oder in Eingangsbereichen für private, gewerbliche und behördliche Grundstücke.
In den Wintermonaten erledigen wir für Sie sämtliche notwendigen Arbeiten, die nach den Vorschriften der kommunalen Satzungen von Eigentümern sichergestellt werden müssen. Dazu gehört das Räumen und Streuen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung oder ein Angebot? Dann schreiben Sie uns einfach auf unserem Kontaktformular oder rufen Sie uns an.